Mein Honorar
Bitte beachten Sie, dass mein Honorar in der Regel nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann.
Vorteile für Selbstzahler
Als Selbstzahler profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- Kurzfristige Termine: Sie erhalten zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch sowie flexible Folgetermine.
- Individuelle Sitzungsdauer: Sie bestimmen, wie viel Zeit Sie benötigen. Anders als bei kassenfinanzierten Therapien sind Sie nicht an die Vorgabe von 50 Minuten pro Sitzung gebunden. Ihre Sitzungszeiten können flexibel angepasst werden.
- Selbstbestimmte Therapiedauer: Sie entscheiden, wie lange Ihre Therapie dauern soll.
- Frei wählbare Therapieformen: Gemeinsam erarbeiten wir ein individuelles und flexibles Therapiekonzept, das genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
- Datenschutz und Privatsphäre: Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich keiner Auskunftspflicht gegenüber Krankenkassen oder anderen Institutionen. Ihre Daten bleiben streng vertraulich, und es erfolgt keine Weitergabe an Dritte wie Versicherungen, Arbeitgeber oder Behörden. Dies hat den Vorteil, dass die Inanspruchnahme meiner Leistungen keine negativen Auswirkungen auf Themen wie Versicherungswechsel oder Verbeamtung hat.
- Steuerliche Absetzbarkeit: Mein Honorar kann ggf. als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen
Falls Sie eine private Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfe in Anspruch nehmen, die Heilpraktikerleistungen im Bereich Psychotherapie abdeckt, können Sie meine Rechnungen dort einreichen. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
Regelungen bei Terminabsagen
Um Wartezeiten zu vermeiden und Ihnen eine optimale Begleitung zu garantieren, arbeite ich in einer reinen Bestellpraxis. Die für Sie reservierte Zeit ist verbindlich.
- Frist für Absagen: Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige Absage bis spätestens 48 Stunden (zwei Werktage) vor dem vereinbarten Termin.
- Ausfallkosten: Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen, ohne rechtzeitige Mitteilung, muss ich Ihnen die Kosten für den Termin in Rechnung stellen, da eine kurzfristige Neuvergabe in der Regel nicht möglich ist.
- Zahlungsweise: Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu überweisen.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.
Zahlungsmodalitäten
Beim Erstgespräch ist mein Honorar am Ende der Sitzung in voller Höhe bar zu entrichten. Selbstverständlich erhalten Sie eine Quittung über den gezahlten Betrag.
Ich freue mich darauf, Sie mit Empathie und Kompetenz in Ihrem persönlichen Entwicklungsprozess zu begleiten.

Videosprechstunde
Sämtliche Termine können – nach einem persönlichen Erstgespräch – auch in Form einer Videosprechstunde durchgeführt werden.